Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Ladedienst, die Ladekarte, die App und die Website von voltflat. Stand: 5. Oktober 2026.

Kurz gesagt: Du wählst einen von drei Tarifen - S für 34,99 € mit 75 kWh, M für 64,99 € mit 150 kWh oder L für 99,99 € mit 250 kWh je Abrechnungszeitraum, egal ob AC oder DC. Über das Paketvolumen hinaus zahlst du 0,65 €/kWh an AC- und 0,79 €/kWh an DC-Säulen. Eine Blockiergebühr (Standzeitentgelt, § 5) fällt erst nach der freien Standzeit an: Je Ladevorgang sind 45 Minuten DC und 240 Minuten AC frei, danach kostet jede angefangene Minute 0,10 €, höchstens 12,00 € je Ladevorgang. Das deckt eine Standzeit von bis zu 24 Stunden ab; darüber hinausgehende Blockiergebühren des Ladepunktbetreibers trägst du. Der Abrechnungszeitraum läuft ab dem Tag deines Vertragsschlusses, nicht ab Monatsanfang, und dieser Tag bleibt auch nach einem Wechsel in einen höheren Tarif dein Stichtag. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, danach kannst du den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Als Verbraucher hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 11).

1. Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung des voltflat-Ladedienstes, für die Ausgabe und Nutzung der voltflat-Ladekarte, für die voltflat-App sowie für die Nutzung der Website voltflat.com einschließlich der Warteliste.

Anbieter ist die voltflat GmbH i. G. (in Gründung), c/o IP-Management #10049, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg („voltflat“, „wir“, „uns“). Kontakt: info@voltflat.com. Weitere Angaben im Impressum.

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Tarife auf der Website und in der App ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Bestellprozess einen Tarif auswählt, ein Zahlungsmittel hinterlegt und den Bestellvorgang abschließt.

Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung in Textform bestätigen oder mit der Leistung beginnen - spätestens mit dem Versand der Ladekarte oder der Freischaltung des Zugangs. Den Vertragstext stellen wir per E-Mail zur Verfügung.

Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland.

3. Leistungsumfang

voltflat verschafft dem Kunden Zugang zu Ladepunkten Dritter. Wir stellen dazu eine Ladekarte und eine Vertragskennung („eMAID“) bereit, mit der sich der Kunde an angebundenen Ladesäulen autorisieren kann, und rechnen die dort entstandenen Ladevorgänge gegenüber dem Kunden ab.

voltflat betreibt keine eigene Ladeinfrastruktur. Welche Ladesäulen nutzbar sind, richtet sich nach den Verträgen, die wir mit Ladepunktbetreibern und Roaming-Partnern geschlossen haben. Der Umfang des nutzbaren Netzes kann sich ändern; wir schulden keinen bestimmten Bestand an Ladepunkten und keine Nutzbarkeit einer einzelnen Säule.

Angaben in der App zu Standorten, Verfügbarkeit, Steckertypen und Leistung stammen aus öffentlichen Registern und von Dritten. Sie werden nach besten Kräften aktuell gehalten, sind aber unverbindlich. Insbesondere wird die Ladeleistung in den zugrunde liegenden Daten teilweise je Ladeeinrichtung und nicht je Steckplatz veröffentlicht; die tatsächlich verfügbare Leistung kann daher niedriger sein als angezeigt.

Die App ist Bestandteil der Leistung, aber nicht Voraussetzung des Ladens: Der Kunde kann mit der Ladekarte auch ohne App laden.

4. Tarife

voltflat bietet drei Tarife an:

Das Paketvolumen gilt in allen Tarifen für AC- und DC-Laden gemeinsam; es gibt keine getrennten Kontingente. Für Ladevorgänge über das Paketvolumen hinaus gelten die Preise nach § 5.

Wechsel in einen höheren Tarif. Solange der Vertrag nicht gekündigt und kein fälliger Betrag offen ist, kann der Kunde jederzeit in einen höheren Tarif wechseln. Der Wechsel wird sofort wirksam. Der Abrechnungszeitraum läuft unverändert weiter, und die Stichtage ändern sich nicht (§ 6). Mit dem Wechsel wird einmalig die volle Differenz zwischen dem Grundpreis des bisherigen und dem des neuen Tarifs für den laufenden Abrechnungszeitraum fällig (§ 8), unabhängig davon, wie viel von diesem Zeitraum schon verstrichen ist. Dafür gilt das Paketvolumen des neuen Tarifs ab dem Wechsel für den laufenden Abrechnungszeitraum; was in diesem Zeitraum bereits geladen wurde, wird darauf angerechnet. Mehrverbrauch, der vor dem Wechsel schon abgerechnet wurde, bleibt abgerechnet. Ab dem nächsten Stichtag gilt der Grundpreis des neuen Tarifs. Der Grundpreis des bisherigen Tarifs wird nicht erstattet.

Die Mindestlaufzeit nach § 10 läuft ab dem ursprünglichen Vertragsschluss weiter und beginnt durch den Wechsel nicht neu.

Kein Wechsel in einen niedrigeren Tarif. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist während der gesamten Vertragslaufzeit nicht möglich.

5. Preise

Alle Preise sind Endpreise für Verbraucher und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe jedoch § 9).

Die Preise je Kilowattstunde gelten für die Menge, die über das Paketvolumen des jeweiligen Abrechnungszeitraums hinausgeht.

Freie Standzeit. Je Ladevorgang sind 45 Minuten an Gleichstrom-Ladepunkten (DC) und 240 Minuten an Wechselstrom-Ladepunkten (AC) ohne Standzeitentgelt enthalten. Die freie Standzeit beginnt mit dem Start des Ladevorgangs und endet mit dem Abstecken des Fahrzeugs. Nur für die darüber hinausgehende Zeit fällt das Standzeitentgelt an.

Das Standzeitentgelt ist vom Paketvolumen getrennt. Es ist ein zeitabhängiges Entgelt, wird nicht in Kilowattstunden umgerechnet, nicht auf das Paketvolumen angerechnet und nicht mit ihm verrechnet. Nicht verbrauchtes Paketvolumen mindert das Standzeitentgelt nicht.

Maßgeblich ist die vom Ladepunktbetreiber gemeldete Energiemenge sowie die von ihm gemeldete Dauer des Ladevorgangs. Sitzungs- oder Startgebühren einzelner Ladepunktbetreiber berechnen wir nicht weiter. Blockier- oder Standzeitgebühren einzelner Ladepunktbetreiber übernehmen wir bis zu 12,00 € je Ladevorgang. Dieser Betrag deckt eine Standzeit von bis zu 24 Stunden je Ladevorgang ab.

Blockiergebühren über 12,00 €. Steht das Fahrzeug länger als 24 Stunden am Ladepunkt oder berechnet der Ladepunktbetreiber für den Ladevorgang mehr als 12,00 € an Blockier- oder Standzeitgebühren, tragen wir nur 12,00 €. Den darüber hinausgehenden Betrag trägst du. Er ist in den Preisen nach diesem § 5 nicht enthalten; sofern er uns in Rechnung gestellt wird, berechnen wir ihn dir in dieser Höhe weiter und weisen ihn auf der Rechnung gesondert aus. Die 12,00 € gelten je Ladevorgang, nicht je Abrechnungszeitraum.

6. Abrechnungszeitraum und Paketvolumen

Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jeder Abrechnungszeitraum endet unmittelbar vor dem Stichtag des Folgemonats, und mit diesem beginnt der nächste. So verlängert er sich fortlaufend um jeweils einen Monat. Stichtag ist in jedem Monat der Tag mit derselben Zahl wie der Tag des Vertragsschlusses, zur Uhrzeit des Vertragsschlusses. Hat ein Monat keinen solchen Tag, ist Stichtag sein letzter Tag; im Folgemonat gilt wieder der Tag des Vertragsschlusses.

Der Abrechnungszeitraum entspricht damit nicht dem Kalendermonat: Wer am 7. eines Monats um 14:00 Uhr abschließt, hat einen Abrechnungszeitraum bis zum 7. des Folgemonats, 14:00 Uhr, und zu diesem Zeitpunkt beginnt der nächste.

Ein Wechsel in einen höheren Tarif (§ 4) ändert die Stichtage nicht: Der Abrechnungszeitraum läuft weiter, und mit ihm das Paketvolumen, das ab dem Wechsel das des neuen Tarifs ist. Die Mindestlaufzeit (§ 10) und das Widerrufsrecht (§ 11) richten sich nach dem ursprünglichen Vertragsschluss.

Das Paketvolumen des gewählten Tarifs bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, nicht auf den Kalendermonat. Es steht zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums neu zur Verfügung. Nicht verbrauchtes Paketvolumen verfällt am Ende des Abrechnungszeitraums und wird nicht übertragen, gutgeschrieben oder erstattet.

Bei einem Wechsel in einen höheren Tarif nach § 4 gilt das Paketvolumen des neuen Tarifs ab dem Wechsel für den ganzen laufenden Abrechnungszeitraum. Die in diesem Zeitraum bereits geladenen kWh zählen darauf. Überschreitet der Kunde das Paketvolumen des neuen Tarifs noch nicht, werden Ladevorgänge ab dem Wechsel nach diesem bemessen; bereits abgerechneter Mehrverbrauch wird nicht nachträglich neu berechnet.

Verkürzter letzter Abrechnungszeitraum. Endet der Vertrag nicht mit dem Ende eines Abrechnungszeitraums, ist der letzte Abrechnungszeitraum entsprechend kürzer. Grundpreis und Paketvolumen dieses Zeitraums werden anteilig berechnet, im Verhältnis seiner Dauer zur Dauer des Abrechnungszeitraums, der ohne die Vertragsbeendigung gelaufen wäre.

Wird das Paketvolumen durch einen einzelnen Ladevorgang überschritten, wird dieser aufgeteilt: der Teil innerhalb des Paketvolumens bleibt frei, der Teil darüber wird nach § 5 abgerechnet.

Das Paketvolumen umfasst ausschließlich Energie. Das Standzeitentgelt nach § 5 wird davon nicht erfasst und ist unabhängig vom Verbrauch des Abrechnungszeitraums zu zahlen.

Wir informieren den Kunden per E-Mail, wenn 80 % und wenn 100 % des Paketvolumens erreicht sind. Diese Hinweise sind ein Service; sie sind keine Voraussetzung der Abrechnung, und ihr Ausbleiben lässt die Zahlungspflicht unberührt.

7. Nachträglich gemeldete Ladevorgänge

Jeder Ladevorgang zählt zu dem Abrechnungszeitraum, in dem er beendet wurde. Ladepunktbetreiber melden Ladevorgänge teilweise erst mit zeitlicher Verzögerung. Ein verspätet gemeldeter Ladevorgang wird ebenfalls demjenigen Abrechnungszeitraum zugeordnet, in dem er beendet wurde, und nach den für diesen Zeitraum geltenden Bedingungen bewertet. Abgerechnet wird er mit der nächsten auf die Meldung folgenden Rechnung.

Nach Vertragsende können verspätet gemeldete Ladevorgänge noch bis zu drei Monate nach dem Vertragsende abgerechnet werden. Danach machen wir sie nicht mehr geltend. Wir rechnen sie monatlich ab, zu den Stichtagen, die dein Vertrag gehabt hätte, jeweils auf einer eigenen Rechnung. Ein Betrag, der für eine eigene Rechnung zu klein ist, wird mit der nächsten zusammengefasst.

Ebenso rechnen wir Ladevorgänge ab, die nach dem Vertragsende, spätestens aber 24 Stunden danach beendet werden. Sie sind möglich, weil die Sperre der Ladekarte (§ 10) erst wirksam wird, sobald wir das Vertragsende verarbeitet und an die Ladepunktbetreiber gemeldet haben. Für sie gilt die Frist von drei Monaten aus dem vorigen Absatz ebenso. Endet ein solcher Ladevorgang in einem Abrechnungszeitraum, der vor dem Vertragsende begonnen hat, gilt dessen Paketvolumen. Andernfalls fällt kein Grundpreis an, es steht kein Paketvolumen zur Verfügung, und die geladene Energie wird vollständig nach den Preisen in § 5 abgerechnet, ebenso das Standzeitentgelt. Ladevorgänge, die später als 24 Stunden nach dem Vertragsende beendet werden, berechnen wir nicht.

8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

Die Zahlung erfolgt per Karte. Die Zahlungsabwicklung übernimmt unser Zahlungsdienstleister (§ 18 und Datenschutzerklärung). Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor.

Der Grundpreis wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Verbrauchsabhängige Beträge werden zum Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet und mit der folgenden Zahlung eingezogen. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit.

Sperre bei fehlgeschlagener Zahlung. Schlägt eine Zahlung fehl, etwa weil eine Kartenzahlung abgelehnt wird, können wir das Starten neuer Ladevorgänge per App und per Ladekarte sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren. Ein bereits laufender Ladevorgang wird dadurch nicht abgebrochen. Über die Sperre, den offenen Betrag und den Weg zu ihrer Aufhebung informieren wir den Kunden unverzüglich per E-Mail.

Die Sperre heben wir auf, sobald die Zahlung des offenen Betrags bei uns eingegangen ist. Dazu kann der Kunde den offenen Betrag über den Link in unserer E-Mail begleichen oder sein Zahlungsmittel in der App aktualisieren; mit dem aktualisierten Zahlungsmittel ziehen wir den offenen Betrag ein. Die Pflicht zur Zahlung des Grundpreises und der übrigen Beträge bleibt während der Sperre bestehen; der Abrechnungszeitraum läuft weiter und verlängert sich durch die Sperre nicht. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

9. Umsatzsteuer

Die voltflat GmbH i. G. befindet sich in Gründung. Solange uns keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt ist, weisen wir in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus. Die in § 5 genannten Preise sind Endpreise; sie ändern sich durch den späteren Ausweis der Umsatzsteuer nicht.

Sobald ein gesonderter Steuerausweis möglich ist, erfolgt er in den ab dann gestellten Rechnungen. Ein Anspruch auf rückwirkende Rechnungsberichtigung für frühere Zeiträume besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag hat in allen Tarifen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Vertragsschluss.

Wird der Vertrag nicht bis zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des Abrechnungszeitraums, der bei Zugang der Kündigung läuft, ohne weitere Frist. Eine ordentliche Kündigung, die vor Ende der Mindestlaufzeit zugeht, beendet den Vertrag mit Ablauf der Mindestlaufzeit. Beides sind Stichtage (§ 6). Endet der Vertrag ausnahmsweise innerhalb eines Abrechnungszeitraums, etwa bei einer außerordentlichen Kündigung, werden Grundpreis und Paketvolumen dieses letzten Zeitraums anteilig berechnet (§ 6).

Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an info@voltflat.com, oder in der App: Im Menü unter „Tarif & Vertrag“ führt „Vertrag kündigen“ zur Kündigungsseite. Sie zeigt, an welchem Tag der Vertrag endet, und fragt die Angaben zur Kündigung ab. Die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ auf dieser Seite öffnet eine Rückfrage („Bist du dir sicher, deinen Vertrag zu kündigen?“); mit „Jetzt kündigen“ wird die Kündigung abgegeben. Sie gilt mit dem Absenden als zugegangen. Wir bestätigen sie unverzüglich per E-Mail an die in der App angegebene Adresse, mit Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem letzten Tag der Vertragslaufzeit. Eine in der App erklärte Kündigung kann der Kunde bis zum Vertragsende in der App zurücknehmen, solange das Vertragsende auf dieser Kündigung beruht; der Vertrag läuft dann unverändert weiter.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Der Kunde kann sie auf demselben Weg in der App unter Angabe des Grundes erklären. Bis zur Prüfung des Grundes gilt das Vertragsende einer ordentlichen Kündigung; trägt der Grund, endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung. Wir teilen dem Kunden das Vertragsende per E-Mail mit und erstatten für die Zeit danach gezahlte Grundpreise anteilig.

Nach Vertragsende wird die Ladekarte gesperrt. Bis dahin entstandene sowie die in § 7 genannten nachträglich gemeldeten und die bis zu 24 Stunden nach dem Vertragsende beendeten Ladevorgänge werden noch abgerechnet.

Kundenkonto. Der Kunde kann in der App verlangen, dass wir sein Kundenkonto zum Vertragsende löschen, zusammen mit der Kündigung („Konto zum Vertragsende löschen“) oder nach ihr („Konto löschen“). Nimmt er die Kündigung zurück, entfällt auch die Löschung. Besteht kein laufender Vertrag, löschen wir das Konto sofort. Bis zum Vertragsende bleibt das Konto bestehen, damit er das bezahlte Paketvolumen weiter nutzen kann; während eines laufenden Vertrags löschen wir kein Konto. Die Löschung des Kontos ist keine Kündigung und beendet den Vertrag nicht. Rechnungen und die Daten, aus denen sie berechnet wurden, bewahren wir auch nach der Löschung auf, soweit das Gesetz es verlangt; nach § 7 nachträglich gemeldete Ladevorgänge können wir auch nach der Löschung noch abrechnen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Wird zusätzlich eine Ladekarte geliefert, beginnt die Frist für diese mit dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter die Karte in Besitz genommen hat.

Ausübung. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (voltflat GmbH i. G., c/o IP-Management #10049, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, info@voltflat.com) mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Folgen. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts. Verlangst du ausdrücklich, dass wir mit der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen (also dass du sofort laden kannst), so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung entspricht. Bei einer vollständig erbrachten Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und du vor der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hast und gleichzeitig deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlierst. Diese Zustimmung holen wir im Bestellvorgang gesondert ein.

Rücksendung der Ladekarte. Bei Widerruf sende die Ladekarte unverzüglich, jedenfalls binnen vierzehn Tagen, an die oben genannte Adresse zurück. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägst du. Für einen Wertverlust haftest du nur, wenn er auf einen nicht zur Prüfung erforderlichen Umgang mit der Karte zurückzuführen ist.

12. Ladekarte

Die Ladekarte bleibt unser Eigentum und ist nicht übertragbar. Sie ist ausschließlich zur Autorisierung von Ladevorgängen zu verwenden.

Der Kunde bewahrt die Karte sorgfältig auf. Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sind uns unverzüglich anzuzeigen - per E-Mail an info@voltflat.com oder über die App. Ab Eingang der Anzeige sperren wir die Karte; für danach entstandene Ladevorgänge haftet der Kunde nicht.

Für Ladevorgänge, die vor der Anzeige mit der Karte veranlasst wurden, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Ersatzkarte stellen wir auf Wunsch bereit; die Kosten eines vom Kunden verursachten Ersatzes können wir in angemessener Höhe berechnen.

Nach Vertragsende ist die Karte zu vernichten oder an uns zurückzugeben.

13. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

14. Verfügbarkeit und Störungen

Wir erbringen unsere eigenen Leistungen (Autorisierung, Abrechnung, App) mit der üblichen Sorgfalt, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Störungen bei Vorleistern können zu Einschränkungen führen.

Störungen an einer Ladesäule selbst liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Ladepunktbetreibers. Wir unterstützen den Kunden bei der Klärung, haften für den Betrieb fremder Ladeinfrastruktur aber nicht. Konnte ein Ladevorgang wegen einer Störung nicht stattfinden, entstehen dafür keine verbrauchsabhängigen Kosten.

15. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16. Preisänderungen

Wir können die Preise und das Paketvolumen mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Änderung teilen wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.

Erhöhen wir den Grundpreis oder verringern wir das Paketvolumen, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Rücksicht auf die Mindestlaufzeit nach § 10 kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen.

17. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an Rechtsprechung oder an Änderungen unserer Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; das Kündigungsrecht nach § 16 Absatz 2 gilt entsprechend.

18. Datenschutz und eingesetzte Dienstleister

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung. Zur Vertragserfüllung setzen wir Dienstleister für Kundenkonten, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand sowie Ladekarten- und Roaming-Abwicklung ein. Zur Abrechnung eines Ladevorgangs ist es erforderlich, dass Daten zwischen uns, dem Ladepunktbetreiber und den beteiligten Roaming-Partnern ausgetauscht werden.

19. Website, Warteliste und Newsletter

Die Website informiert über unser Angebot und ermöglicht die unverbindliche Vormerkung („Warteliste“). Mit der Eintragung abonnierst du zugleich unseren Newsletter; Warteliste und Newsletter bilden eine Anmeldung. Die Eintragung ist kostenlos, begründet keinen Vertrag über Ladeleistungen und keinen Anspruch auf Zugang, auf einen bestimmten Startzeitpunkt, auf bestimmte Konditionen oder auf den Versand eines Newsletters.

Du kannst dich jederzeit ohne Angabe von Gründen abmelden, über den Abmeldelink in jedem Newsletter oder per E-Mail an info@voltflat.com. Die Abmeldung beendet Warteliste und Newsletter gemeinsam.

Die Eintragung erfolgt im Double-Opt-in-Verfahren: Nach der Eingabe der E-Mail-Adresse senden wir an diese Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, der 14 Tage gültig ist. Erst wenn du über diesen Link deine Eintragung bestätigst, wird die Anmeldung zu Warteliste und Newsletter wirksam. Ohne Bestätigung erhältst du von uns keine weiteren Nachrichten; trägst du dich erneut ein, senden wir dir lediglich einen neuen Bestätigungslink.

Untersagt sind insbesondere das automatisierte Massen-Eintragen, die Eingabe fremder oder erfundener E-Mail-Adressen, das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen sowie Handlungen, die Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Website beeinträchtigen.

20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

22. Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen, zu einer Rechnung oder zu einem Ladevorgang: info@voltflat.com.